Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Gesetzliche Krankenversicherung

So wechseln Sie die Krankenkasse

Sie können in eine andere gesetzliche Kasse wechseln, sobald Sie mindestens 12 Monate lang Mitglied bei Ihrem bisherigen Krankenversicherer waren. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats.

Seit 1. Januar 2021 hat die Bundesregierung den Wechsel der Krankenkasse vereinfacht: Um zu kündigen, genügt es, wenn Sie einen Mitgliedsantrag bei Ihrer neuen Krankenkasse stellen, diese übernimmt für Sie die Kündigung beim bisherigen Krankenversicherer.

Falls Ihre Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt, den Zusatzbeitrag erhöht oder ihre Leistungen einschränkt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, die 12-monatige Bindungsfrist entfällt.

Vergleich und Angebot Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung
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PKV vs. GKV

PKV vs. GKV

Kaum ein anderer Absicherungsbereich war in den letzten Jahren so medienpräsent wie die Kranken­ver­si­che­rung (die Pflege­ver­si­che­rung hatte sie als Pflichtversicherung dabei schon immer "huckepack" mit dabei). Regelmäßig wurde in beinahe jeder Legislaturperiode der Bundesregierung an der einen oder anderen Stelle in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung "reformiert", was in der Regel eine Kürzung der...mehr ]