Alternativen zur Berufs­unfähig­keitsversicherung

Das Top-Produkt unter den Absicherungsmöglichkeiten der Arbeitskraft ist sicherlich die Berufs­unfähig­keitsversicherung. Hier wird bei festgestellter Berufs­unfähig­keit eine entsprechende Rente bis zum Altersrentenbezug gezahlt.

Nun gibt es aber auch Per­sonen, die sich aufgrund ihres Gesundheitszustands, des Alters oder der Einstufung des aktuellen Berufs, den Versicherungsschutz nicht leisten können oder auch schlicht nicht leisten wollen! Doch auch für diese Fälle gibt es Möglichkeiten, die eigene Arbeitskraft und damit den eigenen Lebensstandard zu schützen.


Schwe­re Krank­hei­ten Vorsorge

Die Schwe­re-Krank­hei­ten-Vorsorge hebt sich hier von den anderen Vorsorgemöglichkeiten etwas ab. Anstatt einer Rente erhalten Kunden im Schadenfall eine einmalige Kapitalleistung.

Um eine Leistung aus der Schwe­re-Krank­hei­ten-Vorsorge zu erhalten, muss in der Regel ein bestimmter, vordefinierter Schwe­regrad einer Erkrankung vorliegen.

Ganz wichtig: Die Voraussetzungen differieren hier von Gesellschaft zu Gesellschaft. Es ist nicht zwingend die Krankheit Krebs, sondern unter Umständen ein bestimmter Schwe­regrad der Erkrankung maßgeblich oder aber die entsprechende Diagnose genügt bereits. Daher ist es ratsam sich zusammen mit seinem Hausarzt die Leistungsauslöser für die wichtigsten Krank­hei­ten, wie Krebs, anzuschauen und eine ärztliche Meinung dazu einzuholen.

Es gibt mittlerweile einige Produkte auf dem Markt. Dazu gesellen sich bereits einige Vergleiche, die allerdings nur die Anzahl bzw. den Wortlaut der Erkrankungen ver­gleichen, nicht den Leistungsauslöser an sich. Die Anzahl der versicherten Erkrankungen lassen NICHT auf die Qualität der Vorsorge schließen.

Daher stellen wir Ihnen gerne die Anbieter mit allen Vor- und Nachteilen vor. Denn bereits bei der Kalkulation gibt es große Unterschiede, die oftmals im Leistungsfall zu bösen Überraschungen führen können.


Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert im Grunde die Fähigkeit ab, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein Einkommen zu erzielen.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat große Ähnlichkeiten mit der Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung in Bezug auf den Leistungsauslöser.
Bei den meisten Tarifen tritt der Leistungsfall ein, wenn man als Kunde dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag irgendeine Arbeit verrichten kann. "Dauerhaft" bedeutet überwiegend einen Prognosezeitraum von drei Jahren, bei leistungsstarken Tarifen sechs Monate, analog zur Berufs­unfähig­keitsversicherung.

Daher ist diese Absicherungsform als "Worst-Case"-Absicherung - also für den ungünstigsten Fall - zu verstehen, die finanzielle Einbußen aufgrund psychischer Erkrankung gut abdeckt, aber bei körperlichen Gebrechen eher problematisch ist.

Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind meistens empfehlenswert für Per­sonen, die aufgrund von Vorerkrankungen keine andere Absicherung erhalten, die preisgünstigen Schutz suchen oder die einfach einen wirklichen "Worst-Case"-Schutz haben möchten.


Grundfähigkeitenabsicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung ist verschiedenen Per­sonen zu empfehlen, die nach einer alternativen Form der Arbeitskraftabsicherung suchen. Sei es das noch zu junge Alter (Stichwort „Kindervorsorge“!) oder die gesundheitliche Vorgeschichte, die „den Königsweg BU“ nicht möglich machen. Speziell für körperlich tätige Per­sonen kann es auch schlicht der günstigere Preis sein, der diese Form der Absicherung erschwinglich macht. Die konkret genannten Fähigkeiten, die abgesichert sind, erleichtern es manchem auch, sich den Leistungsfall überhaupt im eigenen Leben vorstellen zu können – manche Berufsbilder lassen sich „regulär“ auch gar nicht ver­sichern. Für jeden, der bewusst oder als Folge der persönlichen Umstände auf umfangreicheren Schutz verzichten will, muss oder kann, ist die Grundfähigkeitsabsicherung eine gute Wahl.

Abgesichert werden kann im Regelfall immer nur eine monatliche Rente, die für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wird. Vereinzelte Anbieter ermöglichen auch eine lebenslange Vereinbarung. Je nach Versicherer und Tarif sind weitere Zusatzbausteine wie z. B. Sofortleistungen in einer Summe bei bestimmten Ereignissen möglich.


Multi-Risk-Absicherungen

Ein relativ neuer Baustein der Absicherung sind sogenannte Multi-Risk-Absicherungen. Wie der Name es schon verrät, werden hier mehrere Absicherungsformen gebündelt.

Multi-Risk-Absicherungen bieten Schutz vor finanziellen Einbußen in Form einer Rentenzahlung für den Eintritt dauerhafter körperlicher Schädigung durch Unfall, Organschäden, eine schwere Krankheit, den Verlust von Grundfähigkeiten oder den Eintritt des Pflegefalls. Oftmals sind auch psychische Erkrankungen mitversichert.

Anders als in der Berufs- oder auch Erwerbsunfähigkeitsversicherung, in denen der Leistungsauslöser relativ subjektiv ist, gibt es hier in den Bedingungen klar definierte Leistungsauslöser, die nahezu jeder Arzt eindeutig feststellen kann.

Die meisten Multi-Risk-Absicherungen sind nach Art des versicherten Risikos kalkuliert. Daher ergibt sich hier die Möglichkeit einen im Vergleich zu anderen Absicherungsformen günstigen Beitrag für eine passende Rentenhöhe zu erhalten. Einige Versicherer bieten sogar die Wahlmöglichkeit für lebenslange Rentenzahlung an.

Die Multi-Risk eignet sich auch perfekt zur Kombination mit einer Berufs­unfähig­keits-, oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder zur Schwe­re-Krank­hei­ten-Vorsorge!

Da die körperlichen Schädigungen dauerhaft als Leistungsauslöser vorhanden sein müssen, wäre die Multi-Risk eben auch nur eine Worst-Case Absicherung.

Hier kommen verschiedene Absicherungsformen in einer Police zusammen - sprechen Sie mit uns über die Unterschiede in den Bedingungen und lassen Sie uns gemeinsam den passenden Schutz für Sie finden.


Die Betriebsunterbrechungsversicherung

Selbständige machen kaum Urlaub! Freiberufler werden nicht krank! Die gesunde Ernährung, der Sport in der kargen Freizeit - das sind keine Allheilmittel, wenn zum Beispiel der Blinddarm raus muss, ein Autofahrer kurz abgelenkt ist und Sie anfährt.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung oder Betriebs- bzw. Praxisausfallversicherung ist besonders für Einzelunternehmer und Freiberufler von essentieller Wichtigkeit, um im Krankheitsfall des Betriebs- oder Praxisinhabers den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Beispiele:

Nehmen wir an, beide Unternehmer hätten sich mit dem Thema: "Ausfall der eigenen Arbeitskraft und die Folgen für mein Unternehmen", lediglich über die Private Kranken­ver­si­che­rung befasst. Natürlich war ihnen der Ausfall bewusst und sie haben mit einem Krankentagegeld vorgesorgt. Auch ein Geschäftsführer hat ein Privatleben, ja wirklich! Er hat seine privaten Fixkosten und einen gewissen Lebensstandard, der selbst bei Krankheit aufrechterhalten werden will. Das Krankentagegeld springt ein, damit er sein Gehalt, das er sich selbst ausbezahlt, weiterhin zur Verfügung hat. Jedoch reicht das Geld bestimmt nicht, um seinen Betrieb am Laufen zu halten, da sein Gehalt nur einen Teil der betrieblichen Fixkosten darstellt.

Hier kann die Betriebsausfallschutz-Versicherung die Existenz retten. Sie leistet bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit des Unternehmers nach individuell vertraglich vereinbarter Karenzzeit Entschädigungszahlungen in Höhe der zur Zahlungsfähigkeit des Unternehmens notwendigen fortlaufenden betrieblichen Fixkosten.