Verhaltenskodex

1.  Als Ver­sicherungs­makler werden wir ausschließlich für Sie, also im Auftrag unserer Kunden tätig. Wir sind im Unterschied zu Versicherungsvertretern (-agenten) und Versicherungsangestellten nicht der Erfüllungsgehilfe von Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und  haben keine Weisungen von diesen zu befolgen.

2.  Bei unserer Vermittlungstätigkeit beachten wir die einschlägigen nachstehend erläuterten gesetzlichen Bestimmung und die Vereinbarungen in unserem Maklervertrag.  

3.  Die Pflichten des Ver­sicherungs­maklers bei der Vertragsvermittlung ergeben sich aus  dem Versicherungs-Vertrags-Gesetz (VVG). Danach hat der Ver­sicherungs­makler insbesondere einen den Wünschen und Bedürfnissen des Versicherungsnehmers entsprechenden Versicherungsschutz zu besorgen und die gesetzlichen Dokumentierungspflichten zu beachten.

4.  Der Umfang unserer Betreuungsleistung von vermittelten und in die Betreuung übernommenen Verträgen ist gesetzlich nicht geregelt und ergibt sich aus dem Maklervertrag und der einschlägigen Rechtsprechung. Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie  eine Überprüfung ihrer bestehenden Versicherungsverträge wün­schen oder sich die Umstände verändert haben.

5.  Wir unterstützen Sie gerne bei der Geltendmachung von Schadens- und Leistungsansprüchen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.   

6.  Wir werden die gesetzlichen Bestimmungen beachten, insbesondere   

  •  zum Umgang mit persönlichen Daten gem. BDSG
  • zur Geldwäsche
  • zur Vorteilsnahme / Bestechung gem. § 299 StGB

7.  Bei Wechsel eines Versicherers sind regelmäßig Verbesserungen und Verschlechterungen gegeben. Bei unserem Rat wägen wir auf Grund unserer Erfahrung ab ob ein Wechsel "in der Summe (Beitrag, Bedingungen, Abwicklungsqualität des Versicherers)" für Sie vorteilhaft ist.

8.  Aus- und Fortbildung ist wichtig für eine qualifizierte Dienstleistung. Deshalb bilden wir uns entsprechend fort.

9.  Für unsere Dienstleistung erhalten wir -soweit im Einzelfall nicht anders mit Ihnen vereinbart- eine Vermittlungsvergütung von den Versicherern. Versicherer welche keine oder eine nicht marktübliche Courtage vergüten, bzw. keine auf die Zusammenarbeit mit Ver­sicherungs­maklern abgestimmte Geschäftsprozesse bieten, werden nicht berücksichtigt.

10. Wir informieren in unserer Erstinformation über das Ombudsmannsystem.