Wechsel der Krankenkasse
Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse kann sich lohnen, beispielsweise aufgrund niedrigerer Zusatzbeiträge oder besserer Zusatzleistungen. Seit Januar 2021 gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von nur einem Monat zum Monatsende. Zudem besteht eine Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten bei der gewählten Krankenkasse. Bei Beitragserhöhungen haben Versicherte aber ein Sonderkündigungsrecht.
Die Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse ist unkompliziert: Nach dem Wechsel übernimmt die neue Kasse automatisch die Kündigung der bisherigen Versicherung. Es empfiehlt sich jedoch, vorab Leistungen und Beiträge der Anbieter sorgfältig zu vergleichen.
Kaum ein anderer Absicherungsbereich war in den letzten Jahren so medienpräsent wie die Krankenversicherung (die Pflegeversicherung hatte sie als Pflichtversicherung dabei schon immer "huckepack" mit dabei). Regelmäßig wurde in beinahe jeder Legislaturperiode der Bundesregierung an der einen oder anderen Stelle in der gesetzlichen Krankenversicherung "reformiert", was in der Regel eine Kürzung der... [ mehr ]