KFZ-Vergleich

Gerne erstellen wir Ihnen einen Versicherungsvergleich für Ihre KFZ-Versicherung. Hierfür benötigen wir jedoch einige Angaben von Ihnen.

Wir bitten Sie Ihre Daten vollständig einzugeben. Nur durch eine exakte Angabe Ihrer Daten ist es uns möglich, aus der Vielzahl der Anbieter den passenden Versicherungsschutz für Sie zu finden und ein korrektes Angebot zu erstellen.

Den Fragebogen hierfür erhalten Sie HIER. Eine Erläuterung zu den Leistungsinhalten erhalten Sie HIER.

Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass wir aufgrund der Vielzahl der Anfragen nur vollständig ausgefüllte Fragebögen bearbeiten können.

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Auto­ver­si­che­rung

Autoversicherung

Die KFZ-Haft­pflichtversicherung

Ob PKW, LKW oder Motorrad - ohne eine Haft­pflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Der Haft­pflichtschutzschutz ist unabdingbar, damit im Falle eines Unfalls das Opfer angemessen entschädigt werden kann.

Die KFZ-Haft­pflicht zahlt für alle Schäden, die Sie anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen. Das können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente sein.

Natürlich sind auch die Kosten für Abschleppen und Reparatur oder die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des schuldlosen Unfallgegners versichert. Braucht der Geschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen, wird auch dieser innerhalb bestimmter Grenzen von der KFZ-Haft­pflicht des Verursachers bezahlt.


Hohe Deckungs­summen im Schadensfall

Außerdem prüft die Haft­pflichtversicherung grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie mit juristischen Mittel ab.

Als Mindestversicherungssumme sieht der Gesetzgeber in der KFZ-Haft­pflicht 7,5 Millionen Euro pro Person vor. Sachschäden müssen bis 1,12 Millionen Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro. Die vertraglichen Deckungs­summen der Versicherer sind in der Praxis jedoch deutlich höher.

Blechschaden selbst zahlen?

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Auf überfüllten Straßen und engen Parkplätzen sind Blechschäden häufig. Bei kleineren Unfällen ohne Per­sonenschaden kommt die Polizei oft gar nicht mehr, etwa wenn man beim Ausparken ein benachbartes Fahrzeug touchiert hat. In diesem Fall sollte man den Europäischen Unfallbericht nutzen, der wichtige für die Schadenregulierung nötige Fragen erfasst. Ein Vordruck wird vom Versicherer zusammen mit d...mehr ]


Grüne Karte hilft beim Auslandsunfall

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Wer jenseits deutscher Grenzen mit dem Auto unterwegs ist, sollte unbedingt seine Grüne Versicherungskarte dabei haben. Die Grüne Karte ist zwar innerhalb der Europäischen Union und vielen anderen Ländern nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben - bei einem Unfall kann sie die Schadensabwicklung aber wesentlich erleichtern. Erfahrungen zeigen außerdem, dass die Grüne Versicherungskarte in manchen Länd...mehr ]


Welches Autozubehör ist in der Kasko mitversichert?

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Kfz-Versicherung: Aufs Kleingedruckte achten

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