Staatliche Förderung

Vater Staat befürwortet das Eigentum von Wohnraum. Daher unterstützt er durch verschiedene Förderungen den Erwerb einer eigenen Wohnimmobilie.

Gerne bauen wir diese Möglichkeiten der vergünstigten Kreditmöglichkeiten in Ihre Finanzierung mit ein und informieren Sie darüber.

Förderungen durch die KfW-Bankengruppe

KfW-Förderprodukte gibt es in zwei Formen: entweder als direkt ausgezahlten Zuschuss oder als Kredit. Eine Sonderform ist der Kredit mit Tilgungszuschuss, bei dem Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen müssen.

FÖRDERPROGRAMME DER LÄNDER/LANDKREISE

Nicht nur die Bundesrepublik verfügt über eine Förderbank, sondern auch in den Bundesländern gibt es Pendants zur KfW-Bank, die Hauskäufern mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen unter die Arme greifen. Beispielsweise bietet in Bayern die Bayerische Landesbodenkreditanstalt vergünstigte Kredite an.

Wohnriester

Bei Wohnriester handelt es sich im Grunde um eine Finanzierung mittels eines Immobilienkredits, über einen Bausparvertrag oder eine Kapitalentnahme aus einem Riester-Vertrag. Das Hauptziel besteht darin, den Immobilienkredit schneller begleichen und anschließend schulden- und mietfrei wohnen zu können. Das Darlehen ist fest verzinst. Sie zahlen es mit Ihren Beiträgen und den Zulagen ab. Wohnriester kann nur für Immobilien beantragt werden, die Sie selbst besitzen, bewohnen und Ihren Hauptsitz darstellen.

Für die vollen Grundzulagen in Höhe von 175 Euro pro Jahr müssen Sie jährlich mindestens vier Prozent Ihres Jahresbruttoeinkommens einzahlen. Zuschüsse werden bis zu einer jährlichen Beitragssumme von 2100 Euro gewährt. Für Kinder, die vor 2008 zur Welt kamen, kommen 185 Euro pro Kind dazu. Für nach 2008 geborene Kinder schüttet der Staat 300 Euro pro Kind aus. Diese Summen nennt man auch Kinderzulage. Eine Familie mit zwei nach 2008 geborenen Kindern kann so beispielsweise 950 Euro im Jahr zusätzlich erhalten, wenn beide Elternteile riestern und die vollen Zulagen bekommen.

Zudem profitieren Sie beim Wohnriestern noch von Steuervorteilen. Im Rahmen der Riester-Förderung können Investitionen im Wert von 2100 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Beachtet werden muss aber hierbei, dass die Zulagen noch von der erstattbaren Summe subtrahiert werden. Würden Sie also z. B. 600 Euro zurückerhalten und haben einen Zuschuss von 175 Euro bekommen, so erhalten Sie „nur“ 425 Euro zurück.

Doch Vorsicht!

Steuerlast mit Wohnriester

So toll die Steuervorteile auch sind: Es müssen dennoch Steuern gezahlt werden – durch die nachgelagerte Besteuerung jedoch erst zum Renteneintritt. Auf einem fiktiven Konto, dem Wohnförderkonto, werden die staatlich geförderten Leistungen Ihrer Baufinanzierung vermerkt. Ab dem Renteneintritt wird Ihr auf dem Förderkonto angesammelter Betrag dann versteuert.

Hierbei können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen: Entweder Sie bezahlen die gesamten Steuern auf einmal und erhalten 30 Prozent Nachlass oder Sie versteuern bis zu Ihrem 85. Lebensjahr

jährlich einen Teil des Betrages. Wenn Sie mit 67 Jahren in Rente gehen, müssen Sie jährlich ein Achtzehntel des angesparten Betrages versteuern. Meistens ist aber die jährliche Besteuerung günstiger. Denn wenn die Steuern auf einmal gezahlt werden, erhöht sich der persönliche Steuersatz deutlich; auch der Nachlass von 30 Prozent hat darauf keine große positive Auswirkung. Einer jährlichen Besteuerung kommt der Stundungseffekt zugute. Es ist vorteilhafter, kleinere Beträge über viele Jahre hinweg zu bezahlen als einen großen Betrag auf einen Schlag.

Welche der beiden Varianten also im Einzelfall die günstigere ist, lässt sich nicht pauschal  beantworten. Hier sollte unbedingt ein Steuerberater kontaktiert werden, um sicherzugehen, dass die Einmalbesteuerung trotz der Verminderung der zu versteuernden Summe um 30 Prozent nicht dennoch bei Ihnen zu einer höheren Steuerlast führt.

Nicht für jeden lohnt sich das Wohnriestern. Die Steuerlast im Alter und die anhaltende Niedrigzinssituation können die Förderung nichtig machen. Prüfen Sie daher sorgfältig, ob das Wohnriestern Ihnen Vorteile bringt und ob gegebenenfalls noch weitere steuerliche Abzüge geltend gemacht werden können.

Tipp: Lassen Sie die Steuerrückerstattung direkt in Ihre Finanzierung fließen, um den Kredit noch schneller tilgen zu können

Wohnungsbauprämie

Diese Förderung soll primär Bausparern dabei helfen, eine Immobilie zu erwerben, zu modernisieren oder anderweitige wohnwirtschaftliche Aufwendungen zu meistern, z. B. den Kauf einer neuen Küche. Die Einkommensgrenzen wurden ab 2021 deutlich erhöht. Alleinstehende dürfen dann ein zu versteuerndes Einkommen von jährlich maximal 35 000 Euro haben, Verheiratete maximal 70 000 Euro. Somit kommen mehr Menschen in den Genuss dieser staatlichen Förderung.

Zum 1. Januar 2021 wurde die Wohnungsbauprämie auf zehn Prozent der jährlichen Einzahlungen angehoben. Zudem steigt die maximal förderbare jährliche Sparleistung für Ihren Bausparvertrag – sie liegt dann bei 700 Euro für Alleinstehende und bei 1400 Euro für Verheiratete beziehungsweise Lebenspartner. Das heißt: Alleinstehende, die innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt 700 Euro in den Bausparvertrag eingezahlt haben, bekommen 70 Euro vom Staat obendrauf.

Wohnungsbauprämie



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