Auch die Beiträge für Ihre persönliche Absicherung und die Absicherung Ihres Eigenheims können als laufende Nebenkosten betrachtet werden.
Wohngebäudeversicherung
Neben Ihren bisherigen Versicherungsverträgen benötigen Sie als Eigentümer einer Immobilie nun auch eine Wohngebäudeversicherung. Andernfalls steht man eventuell nach einem Feuer vor der Asche seiner Existenz. Eine klassische Wohngebäudeversicherung beinhaltet Schutz vor Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel. Diese Absicherung ist unabdingbar. Besser abgesichert sind Sie jedoch, wenn Sie Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, aber auch Vulkanausbruch und Erdbeben) zusätzlich mit absichern. Eine All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren) bietet Ihnen einen vollen Rundumschutz. Rechnen Sie hier mit Kosten von annähernd 400 – 600 Euro jährlich.
Risikolebensversicherung
Bei einer Finanzierung darf eine Risikolebensversicherung unter keinen Umständen fehlen. Denn oft erwirbt man ein Haus nicht alleine. Was geschieht also, wenn der Partner unerwartet stirbt und somit eine wichtige Einnahmequelle wegbricht? Die Finanzierungsraten können im seltensten Falle alleine gestemmt werden. Doch hier kommt Ihre Risikolebensversicherung zum Tragen, denn diese zahlt bei Tod der versicherten Person eine vereinbarte Versicherungssumme aus. Die Versicherungssumme sollte so gewählt werden, dass das Haus davon komplett abgezahlt werden kann.
Benötigt werden in der Regel zwei Risikolebensversicherungsverträge, bei denen jeweils der Partner im Falle des eigenen Todes die entsprechende Geldzahlung erhält.
Sie können zwischen einer konstanten und einer variablen Risikoversicherung wählen. Bei der konstanten Variante bleibt die Versicherungssumme über die komplette Laufzeit gleich. Bei der variablen fällt die Versicherungssumme über die Laufzeit. Auch der Restschuldbetrag der Immobilienfinanzierung fällt über die Jahre; daher wäre auch eine variable Risikolebensversicherung denkbar. Hier gibt es Tarife mit jährlich fallender Summe, welche Darlehenszins und Tilgung des konkreten Darlehens berücksichtigen. Die Leistung passt daher immer zur offenen Restschuld. Entscheiden Sie sich für eine variable Absicherung,dann muss Ihnen klar sein, dass die Versicherungssumme nur für die Abzahlung der Immobilie ausreicht. Die Angehörigen sind durch diesen Vertrag nicht versorgt. Wünschen Sie auch hier eine Absicherung, so muss eine separate Lösung gefunden werden!
Wichtig: Die Laufzeit Ihrer Risikolebensversicherung sollte sich nicht nur auf die ersten 15 Jahre, also auf den ersten Teil Ihrer Finanzierungsphase, beschränken. Natürlich könnte man argumentieren, dass für die zweite Abzahlungsphase wieder eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden kann. Doch was ist, wenn Sie oder Ihr Partner dann keine Risikolebensversicherung mehr bekommen? Angenommen, einer von beiden erkrankt so schwer, dass keine Versicherung mehr das Risiko übernehmen möchte. Hier sind vor allem Beispiele wie eine Krebserkrankung zu nennen. Schließen Sie daher Ihre Risikolebensversicherung gleich mit einer entsprechenden Laufzeit ab.
Bestehende Versicherungen überprüfen!
Auch ist es wichtig, bestehende Versicherungen, wie z. B. die Hausratversicherung, checken zu lassen. Ihr neues Eigenheim könnte eventuell größer sein. Um eine drohende Unterversicherung zu vermeiden, bietet sich eine Anpassung der Versicherungssumme an, sodass Sie im Schadensfall Ihre Wertsachen ersetzt bekommen.
Zudem gilt es, die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Sie zahlen mit Ihrem Einkommen die Finanzierungsrate. Im Falle einer Berufsunfähigkeit muss die Rate dennoch weitergezahlt werden. Die Rente Ihrer BU ist oftmals nur auf den Lebensunterhalt ausgerichtet. Deshalb sollte die BU-Rente entsprechend angehoben werden, damit Sie auch im Fall der Fälle in keine finanzielle Notlage geraten.