DIE EINGETRAGENE GRUNDSCHULD

Bei der Planung Ihrer Immobilienfinanzierung kommen Sie nicht um das Thema der Grundschuld herum. Sie dient dem Kreditgeber als „Pfand“ im Grundbuch und sichert so den Kredit ab, falls dieser nicht zurückgezahlt werden kann.

 

Was ist die Grundschuld einer Immobilie?

Die Grundschuld beschreibt die Belastung eines Grundstückes oder einer Immobilie. Als Grundpfandrecht dient sie der Absicherung der Schulden, für die Sie als Grundeigentümer haften. Die Bank möchte eine Sicherheit; diese wird dann im Grundbuch als Grundschuld eingetragen. Die Bank sichert sich für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ab. Sie kann dann das Haus zwangsversteigern oder zwangsverwalten lassen, um so den ausstehenden Kredit zu begleichen.

Der Grundeigentümer kann ohne Zustimmung des Kreditgebers das Grundstück oder die Immobilie nicht verkaufen. Ist der Kredit restlos getilgt, so geht das Recht an der Immobilie wieder komplett auf Sie über.

Grundschuld löschen

Ist der Kredit abbezahlt, so kann die Grundschuld wieder aus dem Grundbuch gelöscht werden. Ein Löschen der Grundschuld ist jedoch mit Gebühren des Grundbuchamtes sowie Notarkosten verbunden.

Wollen Sie die Immobilie irgendwann verkaufen, dann ist eine Löschung zwingend notwendig, denn kein Käufer möchte eine Immobilie erwerben, die finanziell belastet ist. Wollen Sie die Immobilie jedoch nicht verkaufen, dann ist das Löschen der Grundschuld nicht zwingend notwendig



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